Insgesamt mehr als 2.000 Euro gezahlt
Dem Angeklagten wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Celle vorgeworfen, zwischen 2017 und 2019 in sechs Fällen Geldbeträge von insgesamt mehr als 2.000 Euro an ein zwischenzeitlich verstorbenes Mitglied der HTS in Syrien gezahlt zu haben, zu dem er über verschiedene Messenger-Dienste Kontakt gehabt und konkrete Anweisungen zu den geleisteten Zahlungen erhalten habe.
Umfassendes Geständnis abgelegt
Diese Vorwürfe räumte der Angeklagte in dem Verfahren ein und legte ein umfassendes Geständnis ab. Ihm sei bewusst gewesen, dass von dem Geld unter anderem eine Waffe des Typs Kalaschnikow AK-47 für Kämpfer der HTS gekauft werden sollte und auch tatsächlich beschafft wurde. Die Mitglieder der HTS kämpfen in dem Bürgerkrieg in Syrien gegen die Assad-Regierung und für die Errichtung eines auf ihrer Ideologie gründenden Gottesstaats.
Hauptverhandlung konnte früher als geplant beendet werden
Aufgrund des Geständnisses konnte die zunächst für sechs Tage angesetzte Hauptverhandlung bereits am dritten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich der Senat anhand von Zeugenaussagen, dem Gutachten eines Sachverständigen sowie verschiedener Dokumente die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen.