42 Anlegerklagen gebündelt
Das Landgericht Hannover hatte verschiedene Feststellungsziele von 42 Klägern gebündelt und im Frühjahr 2014 vor dem OLG Celle ein Musterverfahren eingeleitet, um einen Musterentscheid herbeizuführen, der die Prozessgerichte in allen nach § 8 Abs. 1 KapMuG ausgesetzten Verfahren bindet und grundsätzlich für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens wirkt. Der jetzt vom OLG bestimmte Musterkläger kann bis zum 01.03.2017 zu den Feststellungszielen des LG-Beschlusses vortragen. Die mündliche Verhandlung in dem Musterverfahren soll am 27.07.2017 beginnen. Verhandlungstermine sind bis zum 06.10.2017 bestimmt.
Kläger fordern Schadenersatz wegen falscher und irreführender Kapitalmarktinformationen
Die Kläger der Ausgangsverfahren fordern von der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen AG Schadenersatz wegen falscher und irreführender Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Volkswagen AG. Die Kläger erheben unter anderem den Vorwurf, durch unrichtige und irreführende Mitteilungen geschädigt worden zu sein. Verfahrensgegenstand ist unter anderem eine Pressemitteilung der Porsche Automobil Holding SE vom 10.03.2008, mit der die Porsche Automobil Holding SE Medienberichte zurückwies, wonach das Unternehmen beabsichtige, seinen Anteil an der Volkswagen AG auf 75% aufzustocken.