OLG Celle bestätigt Geldstrafe für Lehrerin wegen Dschungelcamp-Reise

Im Strafverfahren gegen die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk (21) hat das Oberlandesgericht Celle in Niedersachsen die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe bestätigt. Das Gericht habe mit Entscheidung vom 31.08.2018 die Revision als unbegründet verworfen, sagte eine Sprecherin am 06.09.2018. Rechtsfehler seien nicht festzustellen gewesen. Das Urteil aus erster Instanz ist damit rechtskräftig.

Geldstrafe wegen erschlichener Krankschreibung

Die Lehrerin soll sich laut Anklage eine Krankschreibung erschlichen haben, um ihre Tochter im Januar 2016 zu den Dreharbeiten in Australien begleiten zu können. Zuvor hatte die 49 Jahre alte Beamtin einen Antrag auf Sonderurlaub gestellt, der aber abgelehnt wurde. Das Gericht in Lüneburg hatte die Pädagogin im März 2018 zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legte die Frau Revision ein. Sie sei wirklich erkrankt gewesen, erklärte sie wiederholt.

Im Disziplinarverfahren droht Entfernung aus dem Dienst

Ein ursprünglich für Juni 2018 angesetzter Prozess am Verwaltungsgericht Lüneburg wurde verschoben. Für die Disziplinarklage solle erst die Celler Entscheidung im Strafverfahren abgewartet werden, hieß es. Bei einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts droht der Lehrerin noch die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wie von der Landesschulbehörde angestrebt. Derzeit ist sie bei halben Bezügen vom Dienst suspendiert.

Redaktion beck-aktuell, 7. September 2018 (dpa).

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