Volkswagen bekommt mehr Zeit für die Vorbereitung auf Aktionärsklagen im Abgasskandal. Statt im April soll das Musterverfahren gegen VW am Oberlandesgericht Braunschweig nun im September 2018 beginnen. Das Gericht komme damit der Bitte von Volkswagen um Verlängerung einer Frist nach, teilte ein Gerichtssprecher am 12.12.2017 mit.
VW-Anleger klagen auf Schadensersatz in Millionenhöhe
In dem Verfahren wird eine Klage der Deka Investment GmbH verhandelt, das Urteil kann dann auf weitere Klagen übertragen werden. Insgesamt fordern Anleger von VW über das Musterverfahren bislang rund 3,1 Milliarden Euro. Laut Gericht sind aber noch weitere Klagen anhängig. Die Summe kann somit noch steigen.
Vorwurf: Kläger wurden zu spät über Abgas-Manipulationen informiert
Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist die Vorwürfe zurück. Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen waren die Papiere steil nach unten gerauscht, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugsaktien des Konzerns seit dem Ausbruch der Krise zwischenzeitlich verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Konzern erstatten lassen.
OLG Braunschweig - 3 Kap 1/16
Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Brand/Hotz, Der "VW-Skandal" unter wirtschaftsstrafrechtlichen Vorzeichen, NZG 2017, 976
Tilp/Schiefer, VW Dieselgate - die Notwendigkeit zur Einführung einer zivilrechtlichen Sammelklage, NZV 2017, 14
Führ, Der Dieselskandal und das Recht, NVwZ 2017, 265
Meschede, Dieselgate: Denkbare Anspruchsgrundlagen für Schadensersatzansprüche von Porsche-Aktionären und Erwerbern von Derivaten auf VW-Aktien gegen die Volkswagen AG, ZIP 2017, 215
Schaltke, Die VW-Abgasaffäre im Licht der Rechtsschutzversicherung, NJW 2016, 3126
Aus dem Nachrichtenarchiv
Anmeldefrist für Ansprüche im Musterverfahren gegen VW abgelaufen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.10.2017, becklink 2007997
Bei Wahlsieg: Schulz verspricht schnelle Einführung der Musterfeststellungsklage, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.09.2017, becklink 2007828