OLG Braunschweig: Pauschale Einstufung von Ultras als Gefährder rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einem Fan von Werder Bremen Recht gegeben, dem zusammen mit einer Gruppe von Ultras die Weiterfahrt im Bus zu einem Auswärtsspiel verweigert worden war (Az.: 1 W 114/17). Allein die Zugehörigkeit zur Gruppe der Ultras reiche nicht aus, um von einer Gefährdung durch den klagenden Fan auszugehen.

Fan will nun auf Schadensersatz klagen

 "Das OLG stellt in seinem Beschluss klar, dass eine Sippenhaft von Fußballfans nicht zulässig ist", sagte die Anwältin des Werder-Fans am 05.09.2018 nach Zustellung des Urteils vom 30.08.2018. Der Fan kann nun auf Schadensersatz klagen. "Das werden wir sicherlich auch geltend machen", sagte die Anwältin

Bus wurde zurück nach Bremen eskortiert

Der Bremer war zusammen mit 39 anderen Fans am 24.02.2017 nach Wolfsburg gefahren, um das 2:1 Werders beim VfL Wolfsburg anzuschauen. Kurz vor der Ankunft wurde der Bus der Gruppe an der Autobahn abgefangen, kontrolliert und schließlich zurück nach Bremen eskortiert. Begründet wurde dies mit Schmierereien an einer Raststätte von allerdings unbekannten Tätern. Der Fan legte Beschwerde vor dem Amtsgericht Wolfsburg ein, die jedoch in erster Instanz abgelehnt worden war. Mit Unterstützung des bundesweiten Fanrechtefonds ging der Betroffene in die nächste Instanz und bekam nun vor dem OLG Recht.

Kein Einzelfall

In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass eine Zugehörigkeit zur Ultra-Szene nicht ausreiche, um von einer Gefährdung durch diese Personen auszugehen. Indes kommt es häufiger vor, dass Fan-Gruppierungen auf dem Weg zu einem Spiel kontrolliert und wieder nach Hause geschickt wurden. "Das OLG erteilt dieser rechtswidrigen Polizeipraxis eine klare Absage", sagte der Bremer Grünen-Poltiker Wilko Zicht vom Fanrechtefonds.

OLG Braunschweig, Urteil vom 30.08.2018 - 1 W 114/17

Redaktion beck-aktuell, 6. September 2018 (dpa).

Mehr zum Thema