Anleger fordern Schadenersatz für erlittene Kursverluste
Der Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dauert bereits zwei Jahre. Im Zentrum steht die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Anleger fordern Schadenersatz für erlittene Kursverluste. Den aktuellen Streitwert beziffert eine OLG-Sprecherin auf etwas mehr als 4 Milliarden Euro.
Porsche SE bleibt weiter am Verfahren beteiligt
Richter Jäde stellte am neunten Verhandlungstag in der Braunschweiger Stadthalle fest, dass auch die VW-Dachgesellschaft Porsche SE weiter am Verfahren beteiligt bleibt. Solange die Holding Beklagte in ausgesetzten Landgerichtsverfahren ist, werde sich das auch nicht ändern, sagte Jäde. Im Juli hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rolle der Porsche SE im Dieselskandal in einem eigenen Musterverfahren in Stuttgart beleuchtet werden soll.
BGH-Urteil zu Diesel-Klagen ohne Auswirkung auf laufendes Musterverfahren
Der Bundesgerichtshof hatte zudem im Mai entschieden, dass VW betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. Dieses Urteil habe zunächst keine Auswirkungen auf den geplanten Ablauf in Braunschweig, sagte Richter Jäde. Bis zum Jahresende sind noch sieben weitere Verhandlungstage für den Zivilprozess anberaumt.