OLG Braunschweig bestätigt Verurteilung eines AfD-Kreisverbandsvorsitzenden wegen Volksverhetzung

Es bleibt bei der Bewährungsstrafe von vier Monaten für den Kreisverbandsvorsitzenden der AfD Salzgitter wegen Volksverhetzung. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Salzgitter mit Beschluss vom 10.01.2020 in dritter Instanz bestätigt.

Asylbewerber in Facebook-Post herabgewürdigt

Der Angeklagte hatte von Mai bis Oktober 2017 auf seiner Facebook-Seite ein Gedicht gepostet, das Asylbewerber in einer verächtlich machenden Weise herabwürdigte und für alle Facebook-Nutzer abrufbar war. Weder die gegen die Verurteilung in erster Instanz eingelegte Berufung zum Landgericht Braunschweig noch die Revision zum Oberlandesgericht hatten Erfolg.

OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.01.2020 - 1 Ss 78/19

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2020.

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