Asylbewerber in Facebook-Post herabgewürdigt
Der Angeklagte hatte von Mai bis Oktober 2017 auf seiner Facebook-Seite ein Gedicht gepostet, das Asylbewerber in einer verächtlich machenden Weise herabwürdigte und für alle Facebook-Nutzer abrufbar war. Weder die gegen die Verurteilung in erster Instanz eingelegte Berufung zum Landgericht Braunschweig noch die Revision zum Oberlandesgericht hatten Erfolg.
OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.01.2020 - 1 Ss 78/19
Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2020.
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Cremer, Verbreitung rassistischer Positionen - Meinungsfreiheit hat Grenzen, ZRP 2017, 151
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