Die Richterin war während eines Baumängelprozesses Teil der zuständigen LG-Kammer geworden. Sie hatte bereits an einem Beweisbeschluss mitgewirkt, als die Parteien durch eine Mitteilung der Berichterstatterin erfuhren, dass der Ehemann der Richterin Anwalt in der mittelständischen Kanzlei ist, die die Klägerin in dem Verfahren vertrat. Auf das Ablehnungsgesuch der Beklagten wegen Anscheins der Befangenheit hin bestätigte die Richterin in ihrer dienstlichen Stellungnahme, dass ihr Ehemann Partner der am Verfahren beteiligten Kanzlei sei.
Das LG hielt das indes für unproblematisch und wies das Ablehnungsgesuch zurück. Die Kammer erachtete allein die Ehe der Richterin mit einem Partner der eine Partei vertretenden Kanzlei ohne weitere konkrete Anhaltspunkte für nicht ausreichend, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Das sah das OLG Brandenburg anders und erklärte das Ablehnungsgesuch für begründet (Beschluss vom 30.01.2026 - 1 W 1/26).
Mittelständische Kanzlei, selber Standort
Schon die besondere berufliche Nähe des Ehemanns der Richterin zum Prozessbevollmächtigten des Gegners gebe der Partei begründeten Anlass zur Sorge, dass auf die Richterin unzulässig Einfluss genommen werden könnte, so der Senat. Zwar könnte es Konstellationen geben, in denen allein die Ehe mit einem Anwalt aus der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten einer Partei nicht ohne weiteres die Besorgnis richterlicher Befangenheit begründen würde. Zum Beispiel, führt das OLG aus, wenn es sich um eine Großkanzlei mit zahlreichen Standorten handeln würde.
Doch um eine solche Sozietät ging es eben nicht. Der klägerische Prozessbevollmächtigte und der Ehemann der Richterin waren vielmehr beide Partner am selben Standort der mittelständischen Kanzlei und verantworteten gemeinsam deren wirtschaftlichen Erfolg. Daher sei aus Sicht eines vernünftigen und besonnenen Betrachters die Sorge vor einer unzulässigen Einflussnahme gerechtfertigt.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2026 - 1 W 1/26
Redaktion beck-aktuell, 10. März 2026.
Aus der Datenbank beck-online
OLG
Brandenburg, Besorgnis der Befangenheit einer Richterin wegen Ehe mit
Partner der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten einer Partei, BeckRS
2026, 3095 (ausführliche Gründe)
BGH,
Richterablehnung – Ehefrau als Sekretärin in verfahrensbeteiligter
Kanzlei, NJW 2019, 516
BGH,
Richterablehnung – Ehegatte als Rechtsanwalt in
verfahrensbeteiligter Kanzlei, NJW 2012, 1890