Kein geschützter gesandtschaftlicher Transitaufenthalt
Der Strafsenat hat festgestellt, dass dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zu entsprechen war, da sämtliche Auslieferungsvoraussetzungen vorliegen und keine Auslieferungshindernisse bestehen. Insbesondere könne sich der Verfolgte in Deutschland nicht auf diplomatische Immunität berufen, da er sich auf einer mehrtägigen Urlaubsreise außerhalb des Empfangsstaats Österreich und nicht auf einer Reise zwischen dem Empfangsstaat und dem Entsendestaat (oder umgekehrt) befand. Ein geschützter gesandtschaftlicher Transitaufenthalt lag somit nicht vor.
Festnahme Anfang Juli 2018 in Unterfranken
Der Verfolgte war Anfang Juli 2018 in Unterfranken aufgrund eines Europäischen Haftbefehls der belgischen Justiz festgenommen worden. Der Mann gilt als mutmaßlicher Drahtzieher eines vereitelten Anschlags auf Exil-Iraner in Frankreich. Assadollah A. soll laut Bundesanwaltschaft ein in Belgien lebendes Ehepaar mit dem Anschlag beauftragt haben. Dafür soll er ihnen auch eine Vorrichtung mit 500 Gramm Sprengstoff übergeben haben. Teheran weist die Anschuldigungen als haltlos zurück. Die weitere Durchführung des Auslieferungsverfahrens obliegt der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.
Kritik aus Teheran
Die Führung in Teheran hat die geplante Auslieferung kritisiert. "Wir hoffen, dass die Bundesregierung umgehend die Realität in diesem Fall einsieht und den Diplomaten in den Iran zurückschickt", sagte der Sprecher des Außenministeriums, Bahram Ghassemi, laut Nachrichtenagentur Isna am 01.10.2018 in Teheran. Der Iran habe den Fall von Anfang an intensiv verfolgt und werde dies auch weiterhin tun.