Zeigen verfassungsfeindlicher Kennzeichen bejaht
Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts hat das Landgericht Paderborn in der Vorinstanz zu Unrecht nicht erkannt, dass es sich hier um das verbotene Zeigen von verfassungsfeindlichen Kennzeichen handelt. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch das Verbot das Wiederbeleben dieser Zeichen in der Öffentlichkeit verhindert werden. "Und in dem vorliegenden Fall haben wir es nicht mit einem Ausnahmefall zu tun", sagte der Vorsitzende Richter Martin Saal in der Urteilsbegründung. Mit dem Vergleich der Polizei mit der SS würden die Verbrechen der SS relativiert und verharmlost, führte das Gericht weiter aus und sprach von einem kommunikativen Tabu.
Unsäglicher Vergleich mit SS-Verbrecher
Der Polizeibeamte müsse diese Beleidigung nicht hinnehmen. Der Mann aus Paderborn habe die Montage zwar nicht selbst gefertigt. Aber gerade bei schriftlichen Äußerungen sei mehr Vorsicht geboten, erst recht bei Postings in den Netzwerken. Die Fotomontage, die den Sprecher der Hamburger Polizei während des G20-Gipfels zeigt, war im Internet vielfach gepostet worden. Diese anprangernden Fotos würden von vielen Menschen gesehen und "wie wir wissen, können diese auch nicht mehr komplett aus dem Internet gelöscht werden", sagte Saal. Er sprach von einem unsäglichen Vergleich mit einem SS-Verbrecher, der kein Beitrag zur Meinungsbildung in der Corona-Pandemie gewesen sei. Ein direkter Zusammenhang der Fotomontage mit den Entscheidungen der Politik sei nicht erkennbar (Az.: 4 ORs 46/23).