Erfahrungsaustausch der Oldenburger Güterichter

Auf Initiative des Oberlandesgerichts Oldenburg fand am 10.01.2019 in den Räumen des Sozialgerichts Oldenburg ein Treffen der Oldenburger Güterichter aus allen Gerichtsbarkeiten statt. Bei dem Erfahrungsaustausch wurde deutlich, dass für ein gelingendes Güteverfahren wichtig ist, dass die Parteien das Verfahren freiwillig wählen und grundsätzlich bereit sind, sich zu einigen. Die Erfolgsaussichten seien dann regelmäßig hoch, heißt es in einer Mitteilung des Oberlandesgerichts.

Güterverfahren immer beliebter

Unter diesen Voraussetzungen könnten laut Mitteilung sogar im zweiten Rechtszug beim Oberlandesgericht Parteien im Güteverfahren noch in etwa 60% der Verfahren eine Einigung erzielen, obwohl doch schon eine Partei im ersten Rechtszug gewonnen hatte. Die Güteverfahren, die es schon seit einigen Jahren in Niedersachsen gibt, sollen zu einer einvernehmlichen und damit passgenauen Lösung für die Parteien eines Rechtsstreits führen, Dabei werden die Beteiligten von hierfür besonders ausgebildeten Güterichtern unterstützt. Gelingt die Einigung, kann das Gerichtsverfahren ohne lange Beweisaufnahmen und weitere Termine beendet werden. Diese Art der Konfliktlösung werde immer beliebter, so das OLG. Insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Privatleuten vor dem Landgericht habe sich die Zahl der Güteverfahren erheblich erhöht. Auch die Fachgerichtsbarkeiten (Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) böten das Güterichterverfahren an.

Akzeptanz des Güteverfahrens noch ausbaufähig

Gegenstand der weiteren Erörterungen war die Akzeptanz des neuen Verfahrens innerhalb der Gerichte und bei den anderen Verfahrensbeteiligten wie Rechtsanwälten und Behördenvertretern. Die Potentiale des güterichterlichen Verfahrens hätten sich noch nicht überall herumgesprochen, so das OLG. Bei den Landgerichten und Amtsgerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Oldenburg hätten sich im Jahr 2017 aber schon die Beteiligten von knapp 1.000 Verfahren für die Inanspruchnahme des "neuen" güterichterlichen Verfahrens entschieden.

Kooperationsmöglichkeiten besprochen

Schließlich wurden Kooperationsmöglichkeiten erörtert. Bei vielen Verfahren spielen verschiedene Rechtsgebiete eine Rolle. Es könne dann sinnvoll sein, dass ein Güterichter das Verfahren zusammen mit einem Güterichter einer anderen Gerichtsbarkeit leite, um beispielsweise in einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung auch den arbeits- und sozialrechtlichen Hintergrund im Blick zu haben.

Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2019.