"Oktoberfestbier" ist künftig als geografische Angabe geschützt

Die Europäische Kommission hat "Oktoberfestbier" zur geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) erklärt. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet. Es muss dort mindestens eine der Produktionsstufen, also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung, durchlaufen werden. Eine Besonderheit des Bieres sei die Nutzung von Wasser aus tiefen Quellen der Stadt München, teilte die Kommission am Freitag mit.

Besonderheit basiert auf Fest mit "außergewöhnlichem Ruf"

Das Ansehen und die Besonderheit des "Oktoberfestbiers" seien auf ein traditionelles Produktionsverfahren zurückzuführen, das im Laufe der Jahrhunderte erarbeitet wurde, und auf den "außergewöhnlichen Ruf" des Oktoberfests in München, heißt es in der Mitteilung der Kommission weiter. Der Bierherstellungsprozess, der in der Stadt München stattfinde, beginne mit dem Mahlen des Malzes und der Mazeration und ende mit einer Lagerzeit von etwa vier bis elf Wochen. Dabei reichere sich junges Bier natürlich mit Kohlensäure an und reife bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es seinen endgültigen Geschmack erlangt habe. Verwendet werde Wasser aus tiefen Quellen der Stadt München, das in den Tertiärschichten (bis zu circa 250 Metern Tiefe) entstehe.

1.599. geschütztes Lebensmittelerzeugnis

Das weltweite Ansehen des Oktoberfestbiers beruht nach Ansicht der Kommission unter anderem darauf, dass in München sehr früh Innovationen in den Brauprozess eingeführt wurden, die die Qualität des Bieres entscheidend beeinflusst haben. Die Tatsache, dass das "Oktoberfestbier" speziell für das Oktoberfest gebraut wird, habe erheblich zum herausragenden Ansehen dieses Biers beigetragen. Die neue Bezeichnung wird jetzt in die Liste der 1.598 bereits geschützten Lebensmittelerzeugnisse aufgenommen. Auch bayerische Spezialitäten wie Bayerische Breze und Obazda, Nürnberger Rostbratwurst oder Allgäuer Bergkäse sind schon durch die EU geschützt. Das Gütezeichen der geschützten geografischen Angabe soll für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels bürgen. Es sorge für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung und diene damit auch der besseren Vermarktung, so die Europäische Kommission.

Redaktion beck-aktuell, 31. Oktober 2022.