Ausnahmen vorgesehen
Wer eine Impfung ablehne – aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer –, könne nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkomme, der durch die Quarantänepflicht entsteht, so Holetschek. Ausnahmen seien allerdings vorgesehen: "Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen", sagte er. Zudem werde weiter gezahlt für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliege oder bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung vorlag. Wer krank sei, erhalte ebenfalls weiter Geld.
Rahmen für bundesweit einheitliche Umsetzung gesteckt
Die Regelung sei bereits in § 56 Abs. 1 IfSG festgeschrieben. Diese Vorschrift sei rechtlich zwingend, und es gebe keinen Ermessensspielraum. In der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sei nun der Rahmen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung gesteckt worden, so Holetschek.
Spahn begrüßt Regelung
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begrüßte den Beschluss der Gesundheitsminister. Es sei gut, dass es jetzt ein bundeseinheitliches Vorgehen gebe. "Das stärkt das Vertrauen", sagte Spahn. Es sei auch "eine Frage der Fairness" gegenüber denjenigen, die sich und ihr Umfeld mit einer Impfung schützen. Sie fragten sich zu Recht, warum sie für Ungeimpfte zahlen sollten. Impfen bleibe eine freie Entscheidung. Wer sich dagegen entscheide, müsse aber die Kosten tragen, so Spahn.