Österreichs Verfassungsgerichtshof hebt Urteil gegen Ausbau des Flughafens Wien auf

Der Flughafen Wien kann nach einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung wieder auf den Bau einer dritten Landebahn hoffen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am 29.06.2017 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts des Landes (BVwG) kassiert. Dieses habe in seiner Ablehnung der Ausbau-Pläne vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, entschieden die Richter. Die Rechtssache geht nun zurück an das BVwG, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss.

BVwG missachtete Rechtslage grob

Das BVwG habe die Rechtslage gleich mehrfach grob missachtet. "Dieses gehäufte Verkennen der Rechtslage belastet die Entscheidung mit Willkür; es verletzt die Parteien im Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz", kritisierte das oberste österreichische Gericht.

BVwG hatte Umweltschutz über alles gestellt

Im Kern hatte das BVwG die Umweltschutzgründe für so wichtig erachtet, dass wirtschaftliche Argumente wie Arbeitsplätze und regionale Entwicklung kaum eine Rolle spielten. Seit zehn Jahren kämpft der Flughafen um die 3,7 Kilometer lange Landebahn, mit der er seine Kapazität von jetzt 23 Millionen Passagieren pro Jahr auf 37 Millionen 2025 steigern will. Das würde weitere rund 10.000 bis 15.000 Jobs bedeuten.

Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2017 (dpa).

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