Das Bezirksgericht Hermagor in Österreich hat FIFA-Packs als Glücksspiel qualifiziert und Sony zur Rückzahlung von etwa 340 Euro an einen Käufer solcher Packs verurteilt. Darauf hat der Prozessfinanzierer des Verfahrens hingewiesen. "FIFA-Packs" können in der Videospielreihe "FIFA" gekauft werden und enthalten virtuelle Spieler für die eigene Mannschaft, wobei es vom Zufall abhängt, welche Spieler man bekommt (sogenannte Lootboxen).
Gericht: Kaufverträge nichtig
Wie der Prozessfinanzierer Padronus berichtet, stufte das Gericht das inhaltliche Ergebnis der FIFA-Packs als vom Zufall abhängig ein. Es stelle zudem eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Sony keine Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar. Der Prozessfinanzierer weist auf die weitreichenden Auswirkungen für den Fall hin, dass das Urteil in den folgenden Instanzen bestätigt werden sollte. Lootboxen seien ein weltweites Milliardengeschäft und würden in vielen Videospielen verwendet. 2020 habe der weltweite Umsatz 15 Milliarden Dollar betragen.
Redaktion beck-aktuell, 3. März 2023.
Aus der Datenbank beck-online
Verbraucherschutzministerkonferenz: Verstärkter Verbraucherschutz bei Lootboxen und Ingame-Käufen, MMR-Aktuell 2022, 450017
Maties, Lootboxen aus zivilrechtlicher Sicht, NJW 2020, 3685
Klenk, Lootboxen in Computerspielen als verbotenes Glücksspiel, GewA 2019, 222
Scheyhing, Lootboxen in Videospielen als separates Glücksspiel, ZfWG 2018, 114
Nickel/Feuerhake/Schelinski, Lootboxen in Computerspielen, MMR 2018, 58