Österreich: Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus zu Recht enteignet

Die Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler in Braunau am Inn ist nach einem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu Recht enteignet worden. Die Maßnahme sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. "Sie ist daher nicht verfassungswidrig", urteilte das oberste österreichische Gericht am 30.06.2017.

Staat bemühte sich mehrfach vergeblich um Kauf des Hauses

Bauliche Veränderungen, die dem Haus und dem angrenzenden Gelände den Wiedererkennungswert nähmen und so die Symbolkraft entzögen, seien nur möglich, wenn der Bund die volle Verfügungsgewalt über das Objekt erlange. Die Enteignung sei auch deshalb verhältnismäßig, weil sich der Bund in der Vergangenheit mehrfach erfolglos bemüht habe, das Haus zu kaufen.

Umgestaltung des Areals geplant

Die Eigentümerin hatte vor dem VfGH dagegen geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich wäre. Außerdem akzeptierte sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert worden war. Mit einer völligen Umgestaltung des Areals will der Staat verhindern, dass Neonazis und Rechtsextremisten zu diesem Ort pilgern.

Staat hatte Gebäude jahrzehntelang gemietet

Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses. Darin waren zunächst eine Schule, später über Jahrzehnte eine Behindertenwerkstätte untergebracht. Seit 2011 stand das denkmalgeschützte Gebäude leer.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juni 2017 (dpa).

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