Ausreise nun möglich
Das Urteil kam überraschend. Yilmaz hatte vor der Fortsetzung des Prozesses noch eine Vertagung erwartet. Z. war im September 2018 festgenommen worden und saß drei Monate in Untersuchungshaft. Nach der Entlassung durfte er das Land aber weiter nicht verlassen. Mit dem Freispruch dürfe Z. nun auch ausreisen, sagte sein Anwalt.
Positive Reaktionen aus Österreich
Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg begrüßte den Freispruch. "Wir freuen uns mit der Familie über die richtige Entscheidung der türkischen Justiz", teilte Schallenberg am 11.09.2019 der österreichischen Nachrichtenagentur APA mit. Auch der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) freute sich über das Urteil. ÖJC-Präsident Fred Turnheim betonte in einer Mitteilung aber auch, dass Max Z. "vom türkischen Regime ein Jahr seines Lebens gestohlen" worden sei. "Nur der internationale Druck auf das türkische Regime hat diesen Freispruch möglich gemacht", so Turnheim.
Freier Autor für linke Publikationen
Die Staatsanwaltschaft hatte Z. ursprünglich vorgeworfen, Mitglied der in der Türkei verbotenen linken Splitterorganisation TKP Kivilcim zu sein. Seinem Anwalt zufolge hat Z. als freier Autor für linke Publikationen unter anderem über die kurdische Arbeiterpartei PKK geschrieben. Die PKK ist in der EU und der Türkei als Terrororganisation verboten.