Die in Österreich wegen der Corona-Krise erlassene Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Begräbnissen war verfassungswidrig. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in einem gestern veröffentlichten Urteil festgestellt. Die entsprechende Verordnung habe zwar legitime Ziele verfolgt, sei aber unverhältnismäßig gewesen, befand das Gericht.
Besonders schwerer Eingriff in das Recht auf Privatleben
Die letzte Verabschiedung von Verstorbenen sei weder "wiederhol- noch substituierbar" und stelle einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf Privatleben dar, so der Verfassungsgerichtshof. Geklagt hatte eine Frau, die wegen des Limits von 50 Personen nicht an der Bestattung ihrer Tante teilnehmen konnte. Die entsprechende Verordnung trat Ende 2020 in Kraft und galt einige Wochen lang.
Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2021 (dpa).
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VG Stuttgart, Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern, BeckRS 2021, 10110
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„Beerdigungskaffees” derzeit nicht erlaubt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.11.2020, becklink 2018061