Österreich: Teilnehmerlimit bei Begräbnissen verfassungswidrig

Die in Österreich wegen der Corona-Krise erlassene Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Begräbnissen war verfassungswidrig. Das hat der österreichische  Verfassungsgerichtshof in einem gestern veröffentlichten Urteil festgestellt. Die entsprechende Verordnung habe zwar legitime Ziele verfolgt, sei aber unverhältnismäßig gewesen, befand das Gericht.

Besonders schwerer Eingriff in das Recht auf Privatleben 

Die letzte Verabschiedung von Verstorbenen sei weder "wiederhol- noch substituierbar" und stelle einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf Privatleben dar, so der Verfassungsgerichtshof. Geklagt hatte eine Frau, die wegen des Limits von 50 Personen nicht an der Bestattung ihrer Tante teilnehmen konnte. Die entsprechende Verordnung trat Ende 2020 in Kraft und galt einige Wochen lang.

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2021 (dpa).