Möglichkeit der Sicherheitsverwahrung rückfälliger Terroristen
Die neue Regelung soll für rückfällige Täter gelten, die in der Vergangenheit zu einer mehr als einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurden. Falls die neue Verurteilung eineinhalb Jahre übersteigt und eine Gefahr für weitere terroristische Taten besteht, kann demnach zusätzlich eine Sicherheitsverwahrung für bis zu zehn Jahre angeordnet werden.
Regelung schärfer als für andere Wiederholungstäter
Die juristische Hürde für eine solche Verwahrung wäre somit für Terroristen niedriger als für andere Wiederholungstäter, bestätigte eine Sprecherin von Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Gewalt- und Sexualverbrecher können laut geltendem Recht erst nach einer dritten Verurteilung zum Schutz der Öffentlichkeit weggesperrt werden. Das Parlament muss sich erst mit der geplanten Gesetzesänderung befassen.
Experten dagegen für Stärkung des Verfassungsschutzes
Angesichts mehrerer Behördenpannen im Vorfeld des Anschlags empfahl eine Expertenkommission im Februar, den Verfassungsschutz zu modernisieren und seine Kooperation mit der Justiz zu stärken, statt das Strafrecht zu verschärfen.