In Österreich prüft das oberste Gericht eine Zulassung der “Ehe für alle“. In der Alpenrepublik sind wegen des Widerstands von konservativer ÖVP und rechter FPÖ bisher nur Ehen zwischen Mann und Frau erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof äußerte in seiner Mitteilung vom 17.10.2017 Bedenken gegen das Verbot einer Homo-Ehe. Dies könne eine unzulässige Diskriminierung mit Blick auf die sexuelle Orientierung darstellen.
ÖVP-Chef Kurz gegen Einführung der Homo-Ehe
Grundlage für die juristische Prüfung sind auch mehrere Urteile des Verfassungsgerichtshofs, die Schwule und Lesben den Hetero-Paaren bis hin zur Elternschaft weitgehend gleichstellen. In Deutschland gilt seit dem 01.10.2017 die “Ehe für alle“. Die Union hatte bei der Abstimmung im Bundestag den Fraktionszwang aufgehoben. ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat sich bisher ablehnend zur Homo-Ehe geäußert.
Redaktion beck-aktuell, 17. Oktober 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Beck/Tometten, Ehe für alle, DÖV 2016, 581
Erbarth, Öffnung der Ehe für alle?, NZFam 2016, 536
Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB, NJW 2015, 3557
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