Österreich: Bundesverwaltungsgericht verbietet aus Klimaschutzgründen dritte Startbahn in Wien

Am Flughafen in Wien-Schwechat darf aus Klimaschutzgründen keine dritte Lande- und Startbahn gebaut werden. Dies hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 09.02.2017 entschieden und einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer weiteren Flughafenpiste abgewiesen (Az: W1092000179-1/291E).

Wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Interessen müssen zurücktreten

"Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen", hieß es zur Begründung. Die hohe CO2-Belastung sei gewichtiger einzuschätzen als die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen. Die Möglichkeiten des Flughafens, den Ausstoß von Treibhausgasen durch eigene Maßnahmen zu verringern, seien nicht ausreichend. "Auch ist die Erhaltung wertvollen Ackerlands für zukünftige Generationen zur Nahrungsmittelversorgung dringend geboten", so das Urteil.

Rechtsmittel angekündigt

Ein Flughafensprecher bedauerte das Urteil und kündigte juristischen Widerstand an. "Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen", sagte der Sprecher. Ohne weitere Piste seien die Wettbewerbschancen des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich bedroht. Schwechat ist mit 22,8 Millionen Passagieren (2015) ein wichtiges Drehkreuz gerade für den Flugverkehr in Ost- und Südosteuropa.

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2017 (dpa).

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