Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll ein neuer § 25a VwVfG geschaffen werden, der die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung übernimmt und insbesondere um digitale Vorgaben erweitert. Er legt fest, dass Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem digitalen Format übermittelt und der betroffenen Öffentlichkeit mitgeteilt werden sollen.
Problematisch sei bisher, dass die Weiterverwendung der Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im anschließenden Verwaltungsverfahren vor digitalen Hürden stehe. Oft würden unterschiedliche Formate die digitale Weiterbearbeitung erschweren, heißt es in der Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Die digitale und dadurch möglichst beschleunigte Durchführung des anschließenden Verwaltungsverfahrens soll nach den Plänen der Bundesregierung gefördert werden, indem insbesondere die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits digital in den behördlichen Prozess einfließen können.