Hälfte der ÖPNV-Busse muss emissionsfrei sein
So dürften feste Mengen an Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (mindestens 38,5%) im Zeitraum bis Ende 2025 nur noch maximal 50 Gramm CO2/km beziehungsweise ab Anfang 2026 gar kein CO2 mehr ausstoßen. Zudem dürften sie nur 80% der laut Realbetrieb-Grenzwert erlaubten Luftschadstoffe (Feinstaub, Stickoxide) ausstoßen, so das BMVI. Feste Mengen an Lkw (bis Ende 2025 10%, danach 15%) und ÖPNV-Bussen (bis Ende 2025 45%, danach 65%) müssten ausschließlich mit alternativen Kraftstoffen wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden. Für ÖPNV-Busse gelte dabei ein Unterziel, wonach mindestens die Hälfte emissionsfrei sein müsse (durch Batterie, Brennstoffzellen-Antrieb oder Oberleitung).
Branchenvereinbarungen auf Landesebene möglich
Wie das BMVI mitteilt, gelten die Ziele jeweils für Bund und Länder. Die Länder könnten sie flexibel umsetzen. Branchenvereinbarungen auf Landesebene seien möglich. Ausnahmen gölten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit unter anderem für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder reine Reisebusse.