Öffentliche Straßenfahrzeuge werden sauberer

Öffentliche Straßenfahrzeuge werden sauberer. Ab heute gelten bei Ausschreibungen und Vergaben neue verbindliche Vorgaben zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Damit habe man europäische Vorgaben umgesetzt, teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit. Diese seien bis Ende 2025 beziehungsweise bis Ende 2030 einzuhalten. Die öffentliche Hand müsse nun einen festen Teil ihrer Flotten emissionsarm oder emissionsfrei beschaffen. 

Hälfte der ÖPNV-Busse muss emissionsfrei sein

So dürften feste Mengen an Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (mindestens 38,5%) im Zeitraum bis Ende 2025 nur noch maximal 50 Gramm CO2/km beziehungsweise ab Anfang 2026 gar kein CO2 mehr ausstoßen. Zudem dürften sie nur 80% der laut Realbetrieb-Grenzwert erlaubten Luftschadstoffe (Feinstaub, Stickoxide) ausstoßen, so das BMVI. Feste Mengen an Lkw (bis Ende 2025 10%, danach 15%) und ÖPNV-Bussen (bis Ende 2025 45%, danach 65%) müssten ausschließlich mit alternativen Kraftstoffen wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden. Für ÖPNV-Busse gelte dabei ein Unterziel, wonach mindestens die Hälfte emissionsfrei sein müsse (durch Batterie, Brennstoffzellen-Antrieb oder Oberleitung).

Branchenvereinbarungen auf Landesebene möglich

Wie das BMVI mitteilt, gelten die Ziele jeweils für Bund und Länder. Die Länder könnten sie flexibel umsetzen. Branchenvereinbarungen auf Landesebene seien möglich. Ausnahmen gölten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit unter anderem für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder reine Reisebusse.

Redaktion beck-aktuell, 2. August 2021.