Ausnahme für "bestimmten Verhandlungsgegenstand" möglich
In gut zwei Dutzend Ausschüssen erledigen die Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit. Fachpolitiker aller Fraktionen erörtern dort Detailfragen zu den Gesetzentwürfen, über die anschließend im Plenum abgestimmt wird. In der Geschäftsordnung des Bundestags heißt es: "Die Beratungen der Ausschüsse sind grundsätzlich nicht öffentlich." Allerdings könne der Ausschuss die Öffentlichkeit für einen "bestimmten Verhandlungsgegenstand" zulassen. In der vergangenen Wahlperiode wurde diese Möglichkeit bei knapp einem Viertel der Sitzungen genutzt.
Linke und Grüne wollten bisherige Regelung umkehren
Nach Ansicht von Linken und Grünen reicht das nicht aus. "Politik muss sich mehr erklären", betonte die Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann. Die beiden Oppositionsparteien wollten die bisherige Regelung umkehren: Danach sollen öffentliche Ausschusssitzungen die Regel sein, der Ausschluss der Öffentlichkeit hingegen die Ausnahme.