Öffentliche Aufträge sollen zügiger vergeben werden können

Die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher, schneller und digitaler werden – insbesondere bei Infrastruktur- und Klimaprojekten. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen.

Bund, Länder und Kommunen vergeben laut Bundesregierung jährlich Aufträge in Milliardenhöhe, etwa für die Instandhaltung von Schulen oder Straßen. Diese Investitionen gelten als wichtiger Wirtschaftsfaktor, da sie nicht nur Infrastruktur sichern, sondern auch gezielt Anreize für Unternehmen setzen. Für diese soll es nun einfacher und attraktiver werden, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.

Eine zentrale Änderung betrifft dabei die sogenannte Direktauftragsgrenze für Bundesaufträge: Sie soll auf 50.000 Euro angehoben werden. Bis zu diesem Betrag ist künftig kein Bieterverfahren erforderlich, was nach Einschätzung der Bundesregierung Kosten und Zeit spart. 

Losgrundsatz bleibt – Ausnahmen aber möglich

Der Gesetzentwurf hält grundsätzlich am allgemeinen Losgrundsatz fest. Er ermögliche mehr Ausschreibungen, sodass mehr Unternehmen von öffentlichen Aufträgen profitieren könnten, so die Bundesregierung. Der Grundsatz bedeute aber auch, dass viele Leistungen einzeln ausgeschrieben und vergeben werden müssten, auch wenn sie zusammengehören. Das führe zu aufwändigeren und langwierigeren Verfahren, als wenn solche Leistungen auch zusammengefasst vergeben werden dürften.

Deswegen sollen künftig unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen möglich sein: Wenn besondere Schnelligkeit erforderlich ist – etwa bei Projekten im Rahmen des Sondervermögens oder bei Beschaffungen für Sicherheitsbehörden im Bereich der zivil-militärischen Verteidigung – soll eine sogenannte Gesamtvergabe zulässig sein. Für den Sicherheitsbereich sind solche Ausnahmen bis 2030 vorgesehen.

Darüber hinaus will die Bundesregierung die öffentliche Vergabe auch mit Blick auf Digitalisierung und Klimaschutz weiterentwickeln. Der Gesetzentwurf enthält die Grundlage für eine Verordnung, mit der Leitmärkte für klimafreundliche Produkte rechtlich verankert werden können. Zudem sollen Nachweispflichten reduziert, Eigenerklärungen gestärkt, Nachprüfungsverfahren beschleunigt und die elektronische Kommunikation ausgeweitet werden. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.

Redaktion beck-aktuell, cil, 6. August 2025.

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