USA: Supreme Court erlaubt vorerst Anwendung verschärfter Asylregeln

Das oberste US-Gericht hat der Regierung von Präsident Donald Trump die Anwendung verschärfter Asylregeln vorerst erlaubt. Der Supreme Court hob am 11.09.2019 eine vorübergehende Blockade des umstrittenen Vorhabens durch eine untere Gerichtsinstanz auf. Die Regierung darf damit ihre verschärfte Regelung für Asylsuchende an der Grenze zu Mexiko umsetzen, mit der Trumps Administration die Zahl der Asylbewerber aus Mittelamerika drastisch reduzieren will. Wer durch einen Drittstaat in die USA gelangt, soll demnach kein Asyl mehr an der südlichen US-Grenze beantragen können. Mit der Entscheidung des Supreme Courts ist der Rechtsstreit darüber aber noch nicht beendet.

Kritiker gehen von Unzulässigkeit der Regelung aus

Dem Regierungsbeschluss zufolge sind Menschen, die in einem Durchgangsland auf dem Weg in die USA keinen Schutz beantragt haben, in den Vereinigten Staaten nicht asylberechtigt. Ausnahmen gelten demnach unter anderem für Personen, die Opfer von Menschenhandel wurden oder denen Asyl in einem anderen Land verweigert wurde. Kritiker halten die Regelung für unzulässig. Auch das Nachbarland Mexiko hat Einwände dagegen.

Juristische Auseinandersetzungen seit Juli 2019

Die US-Regierung hatte die umstrittenen Pläne Mitte Juli publik gemacht. Seitdem gibt es komplizierte juristische Auseinandersetzungen darüber. Die Entscheidung des Supreme Courts erlaubt es der US-Regierung nun, ihre Regelungen vorerst anzuwenden, während der Rechtsstreit weitergeht.

US-Präsident zufrieden

Trump sprach auf Twitter von einem großen Sieg. Das Weiße Haus begrüßte die Entscheidung auch in einer offiziellen Stellungnahme. Der Gerichtsbeschluss helfe sehr bei den Bemühungen, die Krise an der Südgrenze der USA zu bewältigen, erklärte ein Sprecher.

Regierung verfolgt knallharten Abschottungskurs

Die US-Regierung versucht auf allen möglichen Wegen, die illegale Migration aus Mittelamerika einzudämmen und verfolgt einen knallharten Abschottungskurs. Entscheidungen der Regierung hierzu landen regelmäßig vor Gericht.

Redaktion beck-aktuell, 12. September 2019 (dpa).

Mehr zum Thema