Das oberste Gericht in Norwegen hat eine Berufung des Massenmörders Anders Behring Breivik gegen ein Urteil zu seinen Haftbedingungen abgelehnt. Ein Osloer Gericht hatte im März 2017 entschieden, dass Breiviks Haftbedingungen nicht gegen seine Menschenrechte verstoßen und damit ein Urteil in erster Instanz einkassiert. Breivik hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess 2016 teilweise Recht bekommen.
Klage beim EGMR angekündigt
Breiviks Anwalt Øystein Storrvik kündigte am 08.06.2017 an, nun "so schnell wie möglich" vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen, wie die norwegische Nachrichtenagentur NTB berichtete.
77 Menschen getötet
Bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya im Juli 2011 hatte der rechtsextreme Norweger Breivik 77 Menschen getötet, darunter viele Kinder und Jugendliche. Dafür war er zu 21 Jahren Haft mit Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.
Redaktion beck-aktuell, 9. Juni 2017 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Mögliche Befangenheit: Richterin in Breivik-Prozess wird ersetzt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.08.2016, becklink 2004118
Norwegen: Jahrelange Isolationshaft Breiviks verstößt gegen Menschenrechte, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.04.2016, becklink 2003052
Breivik fordert Menschenrechte vor Gericht ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom14.03.2016, becklink 2002709
Norwegen: 21 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Breivik, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.08.2012, becklink 1022061