Oberstes Gericht in Schweden verurteilt Mann erstmals wegen "unachtsamer Vergewaltigung"

In Schweden hat das Oberste Gericht erstmals ein Urteil auf Grundlage des umstrittenen Einwilligungsgesetzes zur Zustimmung beim Sex gesprochen. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein 27-jähriger Mann von den Stockholmer Richtern unter anderem wegen sogenannter unachtsamer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Seit Juli 2018 auch "unachtsame Vergewaltigung" strafbar

Das neue Gesetz war am 01.07.2018 in Kraft getreten. Es legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht körperlich wehrt oder Nein sagt. Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können. "Oaktsam våldtäkt" bedeutet wörtlich übersetzt "unachtsame Vergewaltigung" und ist im Deutschen am ehesten mit dem Begriff "fahrlässig" zu vergleichen.

Bislang sechs Personen in unteren Instanzen verurteilt

Die Vorinstanz hatte den Mann zunächst wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Angaben schwedischer Medien wurden wegen des neuen Strafbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bislang sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt. Der Beschluss des Obersten Gerichts dürfte nun wegweisend für die Rechtsprechung anderer schwedischer Gerichte sein.

Strafmaß auf acht Monate festgelegt

Das Strafmaß für unachtsame Vergewaltigung legte das Gericht auf acht Monate fest. Der Mann wurde darüber hinaus wie bereits von der Vorinstanz wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen und sexueller Belästigung verurteilt. In dem konkreten Fall übernachtete der Mann bei einer Frau, mit der er zuvor seit längerem über soziale Netzwerke Kontakt gehabt hatte. Die Frau hatte zugestimmt, dass er bei ihr über Nacht blieb, soll aber auch klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Dennoch führte er in der Nacht laut Gericht seine Finger in ihren Unterleib ein, die Frau nahm dies passiv hin und stimmte nicht ausdrücklich zu.

Gericht geht von nicht einverständlichen sexuellen Handlungen aus

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sexuelle Handlungen durchgeführt habe, ohne dass die Frau freiwillig daran teilgenommen hat. Am Urteil ändere auch die Tatsache nichts, dass sich die beiden darüber einig gewesen seien, im selben Bett zu liegen und dass sie nur noch Unterwäsche angehabt hätten. Der Mann habe zwar nicht vorsätzlich, dafür aber grob fahrlässig gehandelt. Der Mann bestritt, eine Straftat begangen zu haben. Er gab an, gedacht zu haben, die Frau habe Sex haben wollen. Er verwies zudem darauf, dass er die sexuellen Handlungen abgebrochen habe, als er gemerkt habe, dass die Frau nicht weitermachen wolle.

Entscheidung über verbale oder nonverbale Zustimmung schwierig

In Schweden wird seit der Einführung des Gesetzes diskutiert, was als verbale oder nonverbale Zustimmung gilt. Die schwedische Regierung hatte das neue Gesetz nach der #MeToo-Debatte 2017 vorangetrieben. In dem für seine Gleichberechtigung bekannten skandinavischen Land hatte die Debatte besonders hohe Wellen geschlagen.

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2019 (dpa).

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