Oberstes Gericht in Rom: Kreuz darf in Klassenzimmern hängen bleiben

Im jahrelangen Streit um das Anbringen von Kreuzen in italienischen Schulen haben die Kruzifix-Befürworter einen Erfolg gefeiert. Das oberste italienische Gericht in Rom entschied, dass ein Kreuz an der Wand hängen darf, wenn sich die Schulgemeinschaft mehrheitlich dafür ausspricht. Ein Lehrer habe kein Vetorecht, falls er sich von dem Kruzifix gestört fühle, so das Kassationsgericht.

Einvernehmliche Lösung bevorzugt

Das Kreuz "stellt keinen Akt der religösen Diskriminierung gegenüber einem andersdenkenden Lehrer dar", hieß es. Die Richter forderten zugleich aber, dass bei Streits stets eine einvernehmliche Lösung zwischen Lehrer, Schulleitung und Schülern gesucht werden soll. Wenn man sich gemeinschaftlich gegen das Kruzifix entscheide, könne dieses auch abgehängt werden. Zugleich könnten übrigens auch andere religiöse Symbole angebracht werden.

Für 30 Tage ohne Gehalt suspendiert

Auslöser des Rechtsstreits war ein Lehrer aus Terni in der Region Umbrien, der im Jahr 2009 gegen die Anweisung des Schulleiters das Kreuz während seines Unterrichts entfernt hatte. Er wurde deshalb damals für 30 Tage ohne Gehalt suspendiert, wie die Zeitung "Corriere della Sera" am Freitag schrieb - diese Strafe hob das Gericht nun auf. Zugleich aber verweigerte es dem Lehrer einen geforderten Schadenersatz, weil eben dessen Meinungsfreiheit durch das Kreuz an der Wand nicht eingeschränkt gewesen sei. Schon 2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil letztinstanzlich entschieden, dass Kreuze in italienischen Klassenzimmern hängen dürfen. Den Richterspruch von Rom werteten Kirchenvertreter nun als Beleg dafür, dass das Kreuz nicht diskriminierend sei. Atheisten indes sehen sich darin bestärkt, dass ein Kreuz nicht zur Laizität des Staates passe, also zum Prinzip der Trennung zwischen Religion und Staat.

Redaktion beck-aktuell, 10. September 2021 (dpa).