Normen weitgehend vereinheitlicht
In dem Staatsvertrag, den die Parlamente beider Länder jeweils als Gesetz beschlossen haben, um eine effizientere Justizstruktur in der Region Berlin-Brandenburg aufzubauen, verpflichten sich Berlin und Brandenburg, ihre richterrechtlichen Vorschriften zu vereinheitlichen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung haben die beiden Länder im Jahr 2011 nach einem langen Abstimmungsprozess ihre Richtergesetze weitgehend vereinheitlicht.
Wird der gemeinsame Weg verlassen?
Durch die nun beabsichtigten Änderungen in zentralen Punkten, insbesondere betreffend die Übertragung eines weiteren Richteramtes, den Wahlmodus im Richterwahlausschuss und die Besetzung des Präsidialrats, verlasse Brandenburg den eingeschlagenen gemeinsamen Weg mit Berlin und setze sich über seine Verpflichtung aus dem Staatsvertrag hinweg, heißt es in der jetzt veröffentlichten Erklärung.
Stellungnahme von führenden Juristen unterzeichnet
Unterzeichnet haben die Erklärung im Einzelnen Joachim Buchheister, Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts, Klaus-Christoph Clavée, Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Sabine Schudoma, Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin in Berlin, Thomas Stapperfend, Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, Eugen Larres, Stellvertretener Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg und Ursula Hantl-Unthan, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.