NSU-Waf­fen­be­schaf­fer Ralf Wohl­le­ben aus Ge­fäng­nis ent­las­sen

Der Waf­fen­be­schaf­fer für den "Na­tio­nal­so­zia­lis­ti­schen Un­ter­grund" (NSU), Ralf Wohl­le­ben, ist aus dem Ge­fäng­nis ent­las­sen wor­den. Er ver­ließ am 18.07.2018 die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Sta­del­heim in Mün­chen, wie eine Spre­che­rin des Ge­fäng­nis­ses sagte. Es be­stehe keine Ge­fahr mehr, dass sich Wohl­le­ben durch Flucht ent­zie­hen könn­te, teil­te das Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen mit. Am Vor­tag sei der Haft­be­fehl gegen den 43-Jäh­ri­gen auf­ge­ho­ben wor­den. Wo Wohl­le­ben sich nach sei­ner Ent­las­sung be­fin­det, sei dem Ge­richt nicht be­kannt.

Ge­fäng­nis­stra­fe nach fast sie­ben Jah­ren Un­ter­su­chungs­haft nicht mehr er­for­der­lich

Im NSU-Pro­zess war Wohl­le­ben wegen Bei­hil­fe zum Mord zu zehn Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den, da er nach Über­zeu­gung der Rich­ter die NSU-Mord­waf­fe vom Typ "Ceska“ or­ga­ni­siert und ge­wusst habe, wofür die NSU-Ter­ro­ris­ten Uwe Mund­los und Uwe Böhn­hardt sie be­nut­zen woll­ten. Er saß be­reits sechs Jahre und acht Mo­na­te in Un­ter­su­chungs­haft. Das heißt, er hätte höchs­tens noch drei Jahre und vier Mo­na­te im Ge­fäng­nis ver­bü­ßen müs­sen. Mit der Ent­schei­dung folg­te das Ge­richt der Ein­schät­zung des Ge­ne­ral­bun­des­an­walts in Karls­ru­he, der eine Ge­fäng­nis­stra­fe für Wohl­le­ben für nicht mehr er­for­der­lich hielt.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2018 (dpa).

Mehr zum Thema