Künftig mehr Einsatz gewünscht
Diese Mängel seien mittlerweile abgestellt, davon habe sich der Ausschuss in konkreten Zeugenbefragungen überzeugen können. Im Bereich der Ermittlungsbehörden würden sich aber die Ausschussmitglieder zukünftig nicht nur Dienst nach Vorschrift, sondern das notwendige Quäntchen mehr an Einsatz wünschen, um neue terroristische Tendenzen im politisch motivierten Bereich frühzeitig aufzudecken und eine derartige Missachtung der Menschenrechte durch terroristische Gewalt nicht erneut zuzulassen. Eine Terrorserie wie die des NSU müsse nach allen menschlichen Möglichkeiten einmalig bleiben und dürfe sich keineswegs wiederholen.
Aktenbestand von 1.572 Aktenordnern
Der Abschlussbericht des Ausschusses umfasst 203 Seiten. Der Landtag hatte die Einsetzung des Ausschusses 2015 beschlossen, um mögliche Versäumnisse der Behörden im Umgang mit der Terrorgruppe NSU aufzuklären. Das parlamentarische Gremium führte nach Angaben des Landtags 43 Sitzungen durch und vernahm 70 Zeugen, davon vier Zeugen mehrfach. Vom Ausschuss seien 51 Beweisanträge zur Anforderung von Unterlagen beschlossen worden. Daraus ergebe sich ein Aktenbestand von 1.572 Aktenordnern. Insgesamt habe der Untersuchungsausschuss etwa 160 Stunden getagt. Das Parlament wird voraussichtlich im Juli 2019 über den Bericht des Untersuchungsausschusses debattieren.