NSU-Prozess: Zschäpe-Verteidiger reichen Revisionsbegründung ein

Ende April 2020 hatte das Oberlandesgericht München auf 3.025 Seiten die Gründe zum Urteil nach den Morden und Anschlägen der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) vorgelegt. Beate Zschäpe war deswegen bereits am 11.06.2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zschäpes Verteidiger haben jetzt fristgerecht ihre Revisionsbegründung eingelegt, wie das Gericht am 26.05.2020 bestätigte.

Panne beim Urteilsausdruck

Nach OLG-Angaben reichten sowohl Zschäpes Anwalt Mathias Grasel als auch die Pflichtverteidiger Wolfgang Heer und Anja Sturm die Begründung ein. Nach Informationen des SWR umfasst die Schrift von Heer und Sturm 2.300 Seiten. Die Bundesanwaltschaft, die Revision gegen das Urteil gegen den Mitangeklagten André E. eingereicht hat, hat für ihre Begründung etwas mehr Zeit. Wie der SWR weiter berichtete, fehlten bei dem Exemplar des ausgedruckten Urteils, das an sie gesandt wurde, ursprünglich vier Seiten. Es musste nochmals geschickt werden, wie das OLG bestätigte. Der Bundesgerichtshof muss das Urteil nun überprüfen.

Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2020 (dpa).