Plädoyer mit den Strafmaß-Forderungen erst im September
Die nächsten Verhandlungstage sind der 31.08.und der 01.09. Diese beiden Tage sind nötig, um die gesetzlich festgelegte Maximallänge einer Prozessunterbrechung nicht zu überschreiten. Anschließend ist wieder eine kurze Pause, bevor ab 12.09. wieder an drei Tagen pro Woche prozessiert wird. Zunächst will sich die Anklage noch den zwei verbleibenden Mitangeklagten André E. und Holger G. widmen, dann den Raubüberfällen des NSU. Danach - möglicherweise am 01. oder auch erst am 12. September - will Bundesanwalt Herbert Diemer das Plädoyer mit den Strafmaß-Forderungen zu Ende bringen. Nach der Bundesanwaltschaft ist die Nebenklage an der Reihe: die 95 Opfer oder Hinterbliebenen der Opfer der NSU-Morde und -Anschläge, die von 60 Anwälten vertreten werden. Ein Großteil der Anwälte will auch tatsächlich sprechen - manche nur kurz, manche mehrere Stunden. Schätzungen zufolge könnte dies in Summe mehrere Wochen dauern.
Wann könnte ein Urteil fallen?
Anschließend sind die Verteidiger der fünf Angeklagten an der Reihe - auch dies dürfte insgesamt mehrere Wochen in Anspruch nehmen.Die Erfahrung nach mehr als vier Jahren NSU-Prozess lehrt, dass jegliche Prognosen schwierig und immer mit größter Vorsicht zu genießen sind. Dennoch: Sollte der eben angesprochene Zeitplan zu halten sein und es keine unplanmäßigen Unterbrechungen geben, könnte im Dezember oder Januar das Urteil kommen. Die Plädoyers der Bundesanwaltschaft dauern nun schon mehrere Tage. Bundesanwalt Diemer hat schon zu Beginn des Plädoyers betont, die Vorwürfe gegen alle fünf Angeklagten hätten sich aus Sicht der Anklage in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Insbesondere die gegen Beate Zschäpe: Die 42-Jährige sei Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des NSU. Sie habe diese gewollt, unterstützt und anschließend dokumentiert. Sollte das Gericht am Ende dieser Argumentation folgen, droht Zschäpe lebenslange Haft.
Anklage hält Vorwürfe gegen mutmaßliche Waffenbeschaffer für bestätigt
Auch die Vorwürfe gegen die mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben und Carsten S. sieht die Anklage “in vollem Umfang bestätigt“. Die beiden sollen Anfang 2000 genau die Waffe mit Schalldämpfer für die Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe besorgt haben, mit der der NSU zwischen 2000 und 2006 neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft erschossen hat - und damit der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig sein. Nur für den Mord an einer Polizistin nutzte das Trio eine andere Waffe. Die beiden Angeklagten André E. und Holger G., die unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt sind, sind erst nach den Gerichtsferien dran.