Die Bundesanwaltschaft fordert eine Verurteilung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe als Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des “Nationalsozialistischen Untergrunds“. Bundesanwalt Herbert Diemer sagte zum Beginn der Plädoyers am 25.07.2017 im Münchner NSU-Prozess, die Anklagevorwürfe gegen Zschäpe und die vier Mitangeklagten hätten sich in allen wesentlichen Punkten bestätigt.
Bundesanwalt: Zschäpe Mitgründerin und Mitglied einer terroristischen Vereinigung
Sollte das OLG in seinem Urteil dieser Argumentation
folgen, droht Zschäpe lebenslange Haft wegen Mordes. Diemer bezeichnete Zschäpe
als Mitgründerin und Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Als Mittäterin
habe sie gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun
Menschen türkischer oder griechischer Herkunft ermordet, einen tödlichen
Anschlag auf Polizeibeamte sowie einen Bombenanschlag auf das Geschäft einer iranischen
Familie in Köln verübt und ebenfalls in Köln eine Nagelbombe mit großer
Sprengkraft zur Explosion gebracht.
Anklage erstreckt sich auf Mittäterschaft an allen NSU-Verbrechen
Darüber hinaus habe Zschäpe gemeinsam mit Mundlos und
Böhnhardt schwere Raubüberfälle verübt und nach dem Tod der beiden die letzte gemeinsame
Wohnung des NSU in Zwickau in Brand gesteckt. Die Anklage argumentiert, Zschäpe
sei entgegen ihrer eigenen Aussage gleichberechtigtes Mitglied des NSU und in
die Logistik der Taten arbeitsteilig eingebunden gewesen. “Die Täter, Hoher
Senat, waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe“, sagte Diemer.
Redaktion beck-aktuell, 25. Juli 2017 (dpa).
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