Nordrhein-Westfalen will Wirtschaftsprozesse auf Englisch ermöglichen

Nach einem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung sollen künftig große Wirtschaftsprozesse komplett bis hin zur Urteilsabfassung in englischer Sprache gehalten werden können. Wie das nordrhein-westfälische Justizministerium mitteilte, werde eine entsprechende Regelung am 02.03.2018 in den Bundesrat eingebracht. Im Fokus der Neuregelung stehe der Rechtsgrundsatz in § 184 GVG, wonach die Gerichtssprache bislang Deutsch ist.

Brexit als Chance für deutschen Justizstandort

Hintergrund der Initiative sei, dass gerade in Anbetracht des Brexit Rechtsexperten davon ausgehen, dass der Gerichtsstandort London deutlich an Attraktivität einbüßen wird. Um diese lukrativen Rechtsstreitigkeiten würden sich bereits jetzt andere Staaten, wie zum Beispiel die Niederlande, Belgien oder Frankreich bemühen. Wer seinen gesamten Geschäftsbetrieb auf Englisch organisiert habe, der wolle auch auf Englisch prozessieren, betonte Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Es gebe viele Richter und Richterinnen, die auf Englisch verhandeln könnten und wollen. "Durch die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen wollen wir nicht nur unsere Gerichte, sondern den gesamten Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen", kündigte Biesenbach an.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2018.

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