Landesregelung für Justizangehörige
In dem geplanten Neutralitätsgesetz des Landes soll Richtern, Staatsanwälten, Schöffen und den übrigen Justizangehörigen untersagt werden, in Gerichtsverhandlungen und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten im Kontakt mit Bürgern religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung zu tragen. Das äußere Erscheinungsbild der Justizangehörigen dürfe im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecken, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.
GVG-Änderung: Für alle Verfahrensbeteiligten geltendes Verbot
Darüber hinaus will Nordrhein-Westfalen durch eine Bundesratsinitiative auf eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes drängen. Ziel sei die Einführung eines umfassenden Verbotes der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte. Dem Gericht soll zur Erforschung der Wahrheit die Ausschöpfung sämtlicher Erkenntnismittel einschließlich der Mimik der im Gerichtssaal anwesenden Personen ermöglicht werden. Eine offene, auch nonverbale Kommunikation sei nicht allein bei der Zeugenbefragung ein wichtiges Element der Gerichtsverhandlung, betonte das Justizministerium. Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, stünden zu der Wahrheitserforschungspflicht und der offenen Kommunikation während der Gerichtsverhandlung in Widerspruch, heißt es in der Mitteilung.