Kein Anspruch bei vermeidbarer Quarantäne
Ebenso weiterhin einen Anspruch hätten Genesene und Geimpfte, die aufgrund von sogenannten Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssten. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte diesen Schritt bereits am Donnerstag im Landtag angekündigt und dabei den Begriff der Lohnfortzahlung genannt. Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Im Gesetz stehe aber klar, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden könne, bestehe kein Anspruch, erläuterte Laumann. Die Quarantäne könne nach seiner Auffassung keine gesamtstaatliche Aufgabe auf Dauer bleiben. Nach Ministeriumsangaben wurden in NRW bislang rund 120 Millionen Euro für Entschädigung des Verdienstausfalls in Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Quarantäne ausgegeben. Laumann begründete den Kurswechsel am Freitag damit, dass mittlerweile ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung stehe, so dass der Grund für die bisherige Ausnahmeregelung entfallen sei.