Nordrhein-Westfalen plant Änderungen an Juristenausbildung

Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat mitgeteilt, dass es Änderungen des Juristenausbildungsgesetzes auf den Weg bringen will. Eine leichtere Notenverbesserung und eine Anpassung des Pflichtstoffs sind nur zwei der geplanten Neuerungen. Detaillierte Informationen gibt es zwar noch nicht, aber die auf "Twitter" verbreitete Kurznachricht des Ministeriums stößt bislang vorwiegend auf Kritik.

Anpassung an "ständigen Wandel" der Arbeitswelt

Das Juristenausbildungsgesetz des Landes sei seit 17 Jahren unverändert, obgleich "die Arbeitswelt der Jurist*innen einem ständigen Wandel" unterliege, heißt es in der Mitteilung vom 14.09.2020. Diesem Wandel solle nun "gemäß dem Koalitionsvertrag Rechnung getragen" werden. Das nordrhein-westfälische Bündnis aus CDU und FDP hatte sich in diesem für die fünfjährige Legislaturperiode von 2017 bis 2022 zum Ziel gesetzt, die Juristenausbildung "weiter [zu] modernisieren": "Leitbild ist der wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisnah ausgebildete Jurist [...]. Dazu werden wir die kritische Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und internationalen Bezügen des Rechts in der Juristenausbildung stärken."

Geplante Änderungen

Mit dem Vorbringen des Justizministeriums habe sich am 15.09.2020 das schwarz-gelbe Kabinett befasst und einer Verbändeanhörung zugestimmt, so nun heute das Ministerium wiederum auf "Twitter". In den Landtag werde der Gesetzentwurf wohl in diesem November oder Dezember eingebracht werden. Die geplanten Änderungen reichen von einer "Harmonisierung des Pflichtstoffes" und der "Berücksichtigung der europarechtlichen Dimensionen", der "Notenverbesserungsmöglichkeit unabhängig vom Freiversuch" bei gleichzeitiger "Abschaffung der Abschichtungsmöglichkeit" bis hin zur "moderate[n] Erhöhung der schriftlichen Prüfungsleistungen" und "moderate[n] Absenkung der Wertigkeit der mündlichen Prüfung". Insgesamt acht Punkte werden genannt, die sich auch unter anderem auf die Fremdsprachenkompetenz, die Zwischenprüfung und neue Unterrichtsformen in den Arbeitsgemeinschaften beziehen. Details dazu oder ein vollständiger Katalog wurden bislang noch nicht veröffentlicht.

Immer wieder Rufe nach Reformen

Die Ankündigung stieß auf Twitter weitestgehend auf Kritik von Nutzerinnen und Nutzern, bei welchen es sich laut deren Profilen um (angehende) Juristinnen und Juristen handelt. Moniert wurde etwa, dass die geplanten Änderungen gerade keine Anpassungen an die juristische Arbeitswelt darstellen würden und praxisfern seien. Andere Neuerungen – wie etwa eine Reduzierung des Prüfungsstoffes sowie die Digitalisierung der Ausbildung und der Prüfungen – seien drängender. Außerdem werde die ohnehin anspruchsvolle Juristenausbildung noch mehr erschwert. Seit Jahren wird in der juristischen Welt über eine Reform der Juristenausbildung diskutiert. Nicht nur angehende Juristen, auch namhafte Rechtswissenschaftler fordern immer wieder, sich der Probleme anzunehmen und grundlegende Änderungen zu bewirken (so etwa Gierhake, NJW-aktuell H. 15/2019, 3). Doch das fand bislang keine Berücksichtigung durch die Landesjustizministerien.

Redaktion beck-aktuell, Sina Aaron Moslehi ist Rechtsreferendar und Chefredakteur der "Hamburger Rechtsnotizen", 17. September 2020.