Ressortübergreifende Ermittlungsgruppe zur Bündelung von Kompetenzen
Die ressortübergreifende Ermittlungsgruppe soll Erfahrungen und Instrumente aus dem LKA, den Staatsanwaltschaften und der Steuerfahndung bündeln, um insbesondere die Geldströme von Terroristen aufspüren zu können und trockenzulegen. “Terroristen vernetzen sich international immer weiter. Hierauf können wir nun besser und gezielter reagieren, da Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung, Polizei und IT-Spezialisten in einem Team ohne bürokratische Hürden und ohne Kompetenzgerangel effizient zusammenarbeiten“, sagte Minister Lutz Lienenkämper.
Finanzverwaltung wird künftig an Staatsschutz-Ermittlungen beteiligt
Die Finanzverwaltung werde beispielsweise bei Ermittlungen in staatsschutzrelevanten Deliktsfeldern mit steuerstrafrechtlicher Relevanz helfen. Im für die Task Force neu errichteten Dezernat 16 des LKAs beteilige sich die Steuerfahndung des Landes Nordrhein-Westfalen konkret an Ermittlungen in den Bereichen gewerbsmäßige Geldwäsche, Clankriminalität, organisierter Sozialleistungsmissbrauch und an Fällen, die im Zusammenhang mit “Problemimmobilien“ stehen. Darüber hinaus unterstützten die Fachleute aus der Finanzverwaltung Cybercrime-Fahndungsmaßnahmen und stießen gemeinsame Auswertungen und Analysen der diversen Deliktfelder an. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen sollen dafür 58 Stellen zur Verfügung gestellt werden, die sukzessive besetzt werden.
Staatsanwälte als zentrale Koordinatoren
Das Innenministerium will 14 erfahrene Ermittler in die neu gegründete Task Force entsenden. Diese werden die kriminalpolizeiliche Expertise in das Ermittlerteam einbringen. Außerdem stellt das Ministerium die Büroräume für die Task Force im LKA zur Verfügung. Seitens des Justizministeriums sollen im Landeskriminalamt zwei besonders erfahrene Staatsanwälte als zentrale Koordinatoren angesiedelt werden. Landesweit werden darüber hinaus sieben Staatsanwälte bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime, der Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung, der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen sowie den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen als Ansprechpartner benannt.