NRV-Bundessprecherin: "Fatales Signal"
Daraus müsse man schließen, dass die Widerspiegelung gesellschaftlicher Wirklichkeit in der Richterschaft des BVerfG und die Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 2 GG dann doch nicht so bedeutend sei, so Tanja Keller, Bundessprecherin der NRV. Das sei ein "fatales Signal".
Christiane Schmaltz als mögliche Nachfolgerin
Die Nachbesetzung mit einer männlichen Richterpersönlichkeit sei umso unverständlicher, als qualifizierte Bundesrichterinnen zur Verfügung stünden, so Keller, zum Beispiel BGH-Richterin Christiane Schmaltz. Sie sei 3,5 Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerfG gewesen und stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein. Nach ihrer zweijährigen Abordnung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei Schmaltz seit 2011 von der Bundesregierung als Ad-hoc-Richterin am EGMR benannt.
NRV hält transparenteres Verfahren für erforderlich
Das politische Gerangel um die Nachbesetzung zeigt nach Ansicht der NRV zudem, dass hier dringend ein transparenteres Verfahren geschaffen werden muss. Dies fordere die NRV neben anderen Verbänden schon seit längerem. Solange diese Transparenz nicht gegeben sei, müsse wenigstens die Parität am höchsten deutschen Gericht aufrechterhalten bleiben.