Datenschützer Schrems legt sich mit Schufa an
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Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat rechtliche Schritte gegen die Schufa eingeleitet. In einer Beschwerde beim zuständigen Hessischen Datenschutzbeauftragten erhebt der Verein den Vorwurf, dass die Wirtschaftsauskunftei Verbrauchern bei der kostenlosen Selbstauskunft bestimmte Daten vorenthalte.

Hinter dem Verein steht der österreichische Aktivist und Jurist Max Schrems, der bereits zweimal vor dem EuGH wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt hat. Nun knöpft er sich also die deutsche Schufa vor. Die besagten Daten würden nur über eine kostenpflichtige "Bonitätsauskunft" für knapp 30 Euro zur Verfügung gestellt, obwohl die Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich nach der DS-GVO einen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige Gratiskopie hätten, so der Vorwurf.

Bei der als "Datenkopie" bezeichneten DS-GVO-Selbstauskunft teilt die Schufa auf Anfrage einen "Basisscore" mit. Bei der kostenpflichtigen "Bonitätsauskunft" werden dagegen insgesamt sechs verschiedene "Branchenscores" ausgewiesen. Noyb erklärte, damit stelle die Schufa keine vollständige Datenkopie bereit, wie sie im Art. 15 DS-GVO vorgeschrieben sei.

Die Datenschutz-Aktivisten stören sich zudem daran, dass die Schufa sich für die Ausstellung der DS-GVO-Selbstauskunft deutlich mehr Zeit nimmt als für die "Bonitätsauskunft". Bei Testbestellungen sei die bezahlpflichtige "Bonitätsauskunft" nach fünf Tagen im Briefkasten gewesen. Die kostenlose Selbstauskunft traf dagegen erst eine Woche später ein.

Leidtragende der Geschäftspraktiken sind nach Darstellung von Noyb vor allem Wohnungssuchende. Die Schufa mache die kostenlose Selbstauskunft auch in Suchmaschinen wie Google schwer auffindbar und werbe stattdessen für ihr bezahlpflichtiges Produkt mit dem Versprechen eines "Vorteils am Wohnungsmarkt". Einen transparenten Hinweis auf die kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO suche man vergeblich.

Leidtragende vor allem Wohnungssuchende

Der Deutsche Mieterverbund (DMB) verwies darauf, dass viele Mietinteressenten insbesondere in großen und nachgefragten Städten geradezu genötigt würden, umfassende Auskunft über sich zu erteilen. "Um die Bonität des Mieters überprüfen zu können, verlangen Vermieter häufig die Vorlage einer Schufa-Auskunft, einer Selbstauskunft und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung", sagte eine Sprecherin. Auch wenn der Vermieter darauf keinen Anspruch habe, hätten Mieter oft keine andere Wahl, als die Unterlagen vorzulegen.

Zu den konkreten Vorwürfen von Noyb gegen die Schufa wollte der DMB nicht Stellung nehmen. Er verwies aber darauf, dass Vermieter nicht unbegrenzt Auskünfte verlangen dürften. "Der Mieter ist nur verpflichtet, wahrheitsgemäß auf solche Fragen zu antworten, die in direktem Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen." Erkundige sich der potenzielle Vermieter nach dem Nettoeinkommen, dem Arbeitsverhältnis oder der Zahl der Haushaltsmitglieder, sollte der Mieter die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Persönliche Fragen beispielsweise nach der Religion, einer bestehenden Krankheit, Vorlieben und Hobbys, einer Parteimitgliedschaft oder einer Schwangerschaft müssten dagegen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Stellungnahme der Schufa lag zunächst nicht vor.

Vor kurzem hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Rech­te von Ver­brau­cherinnen und Verbrauchern ge­gen­über Wirt­schafts­aus­kunf­tei­en wie der Schu­fa gestär­kt werden sollen. Damit re­agierte die Bun­des­re­gie­rung auf ein Ur­teil des EuGH, in welchem dieser klargestellt hat, dass so­wohl das "Sco­ring" als auch die län­ge­re Spei­che­rung von In­for­ma­tio­nen über die Er­tei­lung einer Rest­schuld­be­frei­ung gegen die DS-GVO ver­sto­ßen.

Redaktion beck-aktuell, mm, 16. Februar 2024 (dpa).