Nowak zuvor Vorsitzende Richterin am LAG Berlin-Brandenburg
Die 1967 geborene Nowak trat im August 1997 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein und wurde am Arbeitsgericht Berlin eingesetzt. Von März 2014 bis November 2014 war sie an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zur Erprobung abgeordnet. Ab November 2019 war sie Vorsitzende Richterin am LAG Berlin-Brandenburg.
Zwanziger leitete seit 2005 Dritten Senat
Der 1956 geborene Zwanziger trat 1991 in die Arbeitsgerichtsbarkeit der Freien Hansestadt Bremen ein und wurde im Dezember 1993 zum Richter am Arbeitsgericht ernannt. Im November 2001 wurde Zwanziger an das BAG berufen. Hier gehörte er zunächst dem Neunten Senat und ab März 2005 dem Dritten Senat an. Dort war er ab November 2009 stellvertretender Vorsitzender. In gleicher Funktion war Zwanziger dem Siebten Senat seit Februar 2012 zugewiesen. Im Oktober 2014 wurde er zum Vorsitzenden Richter am BAG ernannt und leitete seither den Dritten Senat, der insbesondere für die betriebliche Altersversorgung einschließlich Versorgungsschäden zuständig ist. Laut BAG setzte Zwanziger während seiner Tätigkeit im Dritten Senat sowohl als Beisitzer als auch als Vorsitzender im gesamten Betriebsrentenrecht richtungsweisende Akzente. Vor allem hervorzuheben sei die Rechtsprechung zur Neuordnung von Versorgungsregelungen, zur Anpassungsprüfungs- und -entscheidungspflicht des früheren Arbeitgebers, deren Entfall bei mittelbaren Durchführungswegen, zum Zugewinnausgleich, zum Antidiskriminierungsrecht, zur Einstandspflicht des Arbeitgebers für die über Pensionskassen durchgeführten Versorgungsleistungen und zur Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins im unionsrechtlichen Kontext.