Novelliertes Standortauswahlgesetz soll Grundlage für Suchverfahren nach Atommüll-Endlager schaffen

Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat sich das Bundeskabinett am 21.12.2016 auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes verständigt. Dieser soll den Bundestagsfraktionen als Formulierungshilfe vorgelegt werden. In einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren soll bis zum Jahr 2031 ein Endlagerstandort gefunden werden. Das novellierte Standortauswahlgesetz lege dafür Entscheidungsgrundlagen, fachliche Kriterien und Anforderungen fest, erläutert das Bundesumweltministerium.

"Weiße Landkarte" als Grundlage

Im Gesetzentwurf werden die Empfehlungen der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" aufgenommen. Die sogenannte Endlagerkommission hatte Ende Juni 2016 ihren rund siebenhundertseitigen Abschlussbericht vorgelegt. Ausgangspunkt des Standortauswahlverfahrens ist die sogenannte weiße Landkarte. "Bei der Suche wird das gesamte Bundesgebiet betrachtet, ohne bestimmte Regionen zu bevorzugen und ohne bestimmte Regionen von vornherein auszuschließen“, betonte Hendricks.

Bürger sollen einbezogen werden

Der Gesetzentwurf enthält zudem neue Instrumente, die eine umfassende und transparente Beteiligung der Bürger vor den Entscheidungen im Auswahlverfahren sicherstellen solle, teilte das Bundesumweltministerium mit. Über Fach- und Regionalkonferenzen würden die Bürger frühzeitig und dialogorientiert in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens einbezogen. Ein Erfolgsfaktor für das Verfahren sei auch das inzwischen einberufene Nationale Begleitgremium. Als gesellschaftliche Instanz werde das pluralistisch zusammengesetzte Gremium das Standortauswahlverfahren unabhängig, gemeinwohlorientiert und vermittelnd begleiten.

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.

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