Novelle des Weingesetzes soll Winzern bessere Erlöse bringen

Das Bundeskabinett hat am 19.08.2020 die Novelle des Weingesetzes beschlossen. Die Änderung des Gesetzes – in Verbindung mit der Änderung der Weinverordnung – soll dazu führen, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen, teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit. Deutschland partizipiere derzeit nicht am grundsätzlichen Wachstum innerhalb der Europäischen Union.

Exportzahlen in Deutschland sinken

Bei der Entwicklung des Wertes der Weinausfuhren in Drittländer könne die Europäische Union eine Steigerung von 6,1 Milliarden Euro in 2008 auf 11,6 Milliarden Euro in 2018 verzeichnen. In Deutschland seien die Werte dagegen von 434 Millionen Euro in 2008 auf 307 Millionen Euro in 2018 (vorläufige Zahl) zurückgegangen. Im Hinblick auf die Entwicklung des Volumens der Weinausfuhren in Drittländer sei bei der EU eine Steigerung von 17,3 Millionen Hektoliter in 2008 auf 22,6 Millionen Hektoliter in 2018 zu beobachten. Deutschland verzeichne dagegen einen Rückgang von 2,2 Millionen Hektoliter in 2008 auf 1 Millionen Hektoliter in 2018.

Stärkere Herkunftsprofilierung der Weine

"Mit der Änderung des Weingesetzes wollen wir dazu beitragen, die Marktanteile wieder auszubauen – national wie international“, kündigte Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) an. Nach der geplanten Novelle soll das deutsche Qualitätsweinsystem – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Grundlage soll eine sogenannte Herkunftspyramide sein – angefangen bei "Deutschem Wein" bis hinauf zum Lagenwein an der Spitze. Jede Herkunft soll für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen "je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität". Deshalb soll zukünftig für die Qualität vor allem entscheidend sein, "wo" ein Wein angebaut wird. Das sogenannte terroir soll nach der geplanten Neuregelung eine größere Rolle spielen: Boden, Klima, Umwelteinflüsse und natürliche Gegebenheiten bestimmten neben menschlichen Einflüssen maßgeblich die Weinqualität. Es erfolge weiterhin eine Prüfung des Weins.

Begrenzung der Neuanpflanzungen

Die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen von Weinreben wird nach der Novelle auf jährlich 0,3% beschränkt. Momentan werde in Deutschland auf gut 100.000 Hektar Wein angebaut, dementsprechend dürften bis einschließlich 2023 höchstens rund 300 Hektar Reben jährlich neu angepflanzt werden. Diese Regelung gilt bereits seit 2016 und habe sich bewährt, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. So sollen etwa für Weine mit geschützter geografischer Angabe keine Orts- und Lagenamen verwendet werden dürfen. Diese sollen ausschließlich Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung vorbehalten bleiben. Zudem dürften Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung künftig auch Namen größerer geografischer Einheiten tragen.

Mehr Mittel für Absatzförderung

Die Mittel für die Absatzförderung sollen um 500.000 Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt werden. Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung werde zur Unterstützung der Winzer in diesem Bereich damit künftig mehr Geld zur Verfügung stehen. Für die stärkere Herkunftsprofilierung bilde das Weingesetz den Rahmen – die genauen Inhalte würden in einer Verordnung geregelt. Das Gesetz soll im Oktober 2020 im Bundestag behandelt werden – im Dezember 2020 seien Gesetz und Verordnung im Bundesrat. Wenn der Rechtssetzungsprozess ohne Verzögerungen verlaufe, könne die Novellierung im Dezember 2020 in Kraft treten, teilt das Ministerium mit.

Redaktion beck-aktuell, 19. August 2020.