Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, will die Bundesregierung damit die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken. Neu sei die sogenannte Obhutspflicht, bei der Hersteller und Händler in die Verantwortung genommen würden.

Bundesbehörden sollen Produkte aus Recycling bevorzugen

Die neuen Regeln zur öffentlichen Beschaffung zielten darauf ab, die Nachfrage nach recyceltem Material zu erhöhen, so das Bundesumweltministerium. Denn für sogenannte Rezyklate gebe es häufig noch keinen ausreichend großen Markt. Darum nehme sich die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf selbst in die Pflicht. Künftig sollen die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Auf Grundlage des neuen Gesetzes müssten sie – sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen – beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind.

Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung ziehen

Ein neues Element in der Produktverantwortung sei die sogenannte Obhutspflicht, mit der die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung nimmt. "Mit der Obhutspflicht schafft der Bund erstmals eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben. Damit sind wir in der Europäischen Union die ersten", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). In den Bereichen öffentliche Beschaffung und Obhutspflicht gehe die Bundesregierung damit deutlich über das hinaus, was EU-weit vereinbart worden sei.

Pflicht zu Dokumentation des Umgangs mit überschüssigen Waren

Um das bisher sehr intransparente Vorgehen mancher Händler systematisch auszuleuchten, erarbeite das Bundesumweltministerium derzeit eine Transparenzverordnung. Die dafür nötige gesetzliche Grundlage enthalte das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz, so das Bundesumweltministerium. Hersteller und Händler müssten dann deutlich nachvollzierbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Eine Möglichkeit sei, diese Produkte günstiger zu verkaufen oder zu spenden.

Hersteller von Einweg-Produkten an Kosten für Säuberung öffentlichen Raums beteiligen

Für die Reinigung von Parks und Straßen kommen bislang allein Bürger über kommunale Gebühren auf. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten aus Kunststoff sollen sich künftig an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen. "Das Ziel ist klar: Wir wollen eine saubere Umwelt, in der weder Müll und noch giftige Kippen rumliegen", sagte Schulze.

Umsetzung von EU-Recht

Neben diesen drei zentralen Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf weitere Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie und teilweise bereits der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie.

Redaktion beck-aktuell, 12. Februar 2020.

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