Anpassung an Stand der Technik und internationale Vorgaben
Laut Ministerium passt die Novellierung die Amateurfunkverordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten und den fortgeschriebenen internationalen Rechtsrahmen an. Neben einer neuen Lizenzklasse N und der Regelung des "Remote-Betriebs" (Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle an einem anderen Standort als dem Betriebsort) beinhalte die Novelle auch den künftigen Verzicht auf ein Ausbildungsrufzeichen, das bislang Voraussetzung für einen ausbildenden Funkamateur sei.