Umsetzung eines JuMiKo-Beschlusses
Mit ihrem Antrag, der der dpa vorliegt, setzen beide Länder einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2018 um. Bislang gibt es in Deutschland kein grundsätzliches Verbot, während einer Verhandlung das Gesicht zu verhüllen, sondern lediglich richterliche Anordnungen im Einzelfall.
Beratung im Bundesrat im September 2018
Mit einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes soll nun Klarheit geschaffen werden. Das Verhüllungsverbot, das auch Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme umfasst, soll für die Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte gelten. Ausnahmen sind unter anderem für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken vorgesehen. Der Entwurf soll in der ersten Bundesratssitzung nach der Sommerpause am 21.09.2018 beraten werden.
Gesichtsverhüllungsverbot für Beamte und Militär bereits in Kraft
Seit Juni 2017 verbietet ein Bundesgesetz Gesichtsverhüllungen in der Beamtenschaft und beim Militär. Gleiches gilt unter anderem für Personalausweise. Auch Führer eines Kraftfahrzeugs dürfen ihr Gesicht seit Oktober 2017 nicht mehr verhüllen. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen.