Nordrhein-Westfalen und Bayern stellen Gesetzesantrag für Verhüllungsverbot im Gericht vor

Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich für ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht ein. Sie haben am 21.09.2018 einen Gesetzesantrag (BR-Drs. 408/18) im Bundesrat vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Argumentation: Gericht muss Mimik erkennen können

Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar, heißt es zur Begründung der Initiative. Das Gericht müsse sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik einer Person ausschöpfen können, um den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit von Aussagen bestmöglich aufzuklären.

Bislang keine einheitliche Handhabung

Bislang gibt es kein grundsätzliches Verschleierungsverbot vor Gericht, nur die Möglichkeit einzelner richterlicher Anordnungen. Dass die Handhabung in der Praxis und Rechtsprechung nicht einheitlich und verlässlich ist, bemängeln die beiden Länder. Die vorgeschlagene Ergänzung im Gerichtsverfassungsgesetz soll dies nun ändern.

Nordrhein-Westfalen und Bayern halten Eingriff in Religionsfreiheit für gerechtfertigt

Für Frauen, die aus religiöser Überzeugung ihr Gesicht mit einem Niquab oder einer Burka verhüllen, wäre das Verbot zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Aus Sicht von Nordrhein-Westfalen und Bayern wäre dieser aber gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Verhandlung zu gewährleisten.

Ausnahmen vom Verbot vorgesehen

Das geplante Verhüllungsverbot umfasst auch Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme. Es soll für die Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte gelten. Ausnahmen sind unter anderem für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken vorgesehen.

Regierung schon einmal um Prüfung gesetzlicher Regelung gebeten

Der Vorschlag setzt einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2018 um. Bereits vor zwei Jahren hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu prüfen. Diese hat sich allerdings bislang noch nicht dazu geäußert.

Gesichtsverhüllungsverbote in einigen Fachgesetzen schon enthalten

Seit Juni 2017 verbietet ein Bundesgesetz Gesichtsverhüllungen in der Beamtenschaft und beim Militär. Gleiches gilt unter anderem für Personalausweise. Auch Führer eines Kraftfahrzeugs dürfen ihr Gesicht seit Oktober 2017 nicht mehr verhüllen. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen.

Rechts- und der Innenausschuss berät nun über Gesetzesantrag

In den nächsten Wochen beraten der Rechts- und der Innenausschuss über den Vorschlag der beiden Länder. Sobald sie eine Empfehlung für das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Redaktion beck-aktuell, 24. September 2018.