Das Strafgesetzbuch sollte aus Sicht des nordrhein-westfälischen Justizministers um einen neuen Straftatbestand "digitaler Hausfriedensbruch" erweitert werden. Damit könnten Polizei und Justiz besser gegen kriminelle Hacker vorgehen, die Computer und Mobiltelefone mit schädlichen Programmen infizieren, sagte der CDU-Politiker Peter Biesenbach der Deutschen Presseagentur in Düsseldorf. "Dazu reicht oft schon das Anklicken von Links in Spam-Mails oder das Öffnen infizierter Dateianhänge." Auch elektronische Geräte in Fahrzeugen und Wohnungen würden von Cyberkriminellen zunehmend missbraucht.
Gesetzesinitiative bereits vor einem Jahr eingebracht
Bereits vor einem Jahr habe der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht. "Es ist völlig unverständlich, dass Bundesjustizminister Heiko Maas diese drängende Problematik noch immer nicht aufgegriffen hat", kritisierte Biesenbach den SPD-Politiker.
Mehr Schutz vor manipulierter "Zombie-IT"
Dabei müssten die Bürger dringend vor manipulierter "Zombie-IT" geschützt werden. "Vor kurzem ist ein Pärchen von der Webcam seines Smart-TV heimlich beim Liebesspiel gefilmt worden", berichtete der Minister. "Der Mitschnitt tauchte anschließend auf einer Porno-Website auf. Solche Fälle machen deutlich, dass der eigene Fernseher schnell zur Waffe gegen seinen Benutzer werden kann."
Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe
Die Gesetzesinitiative aus der Länderkammer sieht in besonders schweren Fällen des digitalen Hausfriedensbruchs bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor, etwa bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Redaktion beck-aktuell, 9. August 2017 (dpa).
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Mavany, Digitaler Hausfriedensbruch - Allheilmittel oder bittere Pille?, ZRP 2016, 221
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